Diät- und Lightprodukte

Sind Diät- und Lightprodukte zum Abnehmen besser?

Diätprodukte sind nicht immer kalorienarm. Im Reformhaus, in Drogerien und Supermärkten werden viele diätetische Lebensmittel angeboten. Sie sind jedoch nicht unbedingt kalorienreduziert. Manche sind auf die Bedürfnisse von Diabetikern zugeschnitten und enthalten statt normalem Zucker Fruchtzucker. Ein genauer Blick auf den Fettgehalt und die Zutatenliste lohnt sich. Nicht überall, wo Diät drauf steht, ist Kalorienarmes drin.

Auch „light“ ist keinesfalls immer leicht. Ob leicht bekömmlich, leicht verdaulich, kalorienarm, locker und luftig oder einfach nur arm an Kohlensäure – der Grund für die Namensvielfalt liegt vor allem beim Gesetzgeber. „Light” ist kein lebensmittelrechtlich geschützter Begriff. Light-Produkte müssen also keine bestimmten Eigenschaften aufweisen. Bier mit reduziertem Alkoholgehalt darf sich ebenso “light” nennen wie Mineralwasser mit wenig Kohlensäure.


Lebensmittelrechtlich geschützte Bezeichnungen für Light-Produkte

Fettarm: Fettarme Produkte müssen mindestens 40 Prozent weniger Fett aufweisen als vergleichbare Durchschnittsprodukte.
Kalorienarm: Kalorienarme Produkte dürfen je 100 Gramm nicht mehr als 50 Kilokalorien (kcal) enthalten; kalorienarme Suppen, Getränke oder Brühen dürfen je 100 Milliliter 20 kcal nicht überschreiten.
Kalorienreduziert: Lebensmittel mit um 40 Prozent reduziertem Energiegehalt im Vergleich zu normalen Durchschnittsprodukten.
Kalorienreduzierte Lebensmittel: Diese sollen eine Mahlzeit oder eine Tagesration ersetzen und dürfen 100 kcal pro 100 Gramm verzehrfertiges Lebensmittel, 400 kcal pro Mahlzeit oder 1200 kcal pro Tagesration nicht überschreiten